Referendum gegen das Energiegesetz: Beschwerde vor Bundesgericht

Greina-Stiftung

Missbrauch des direktdemokratischen Referendumsrechts zur 80-fachen Täuschung der Schweizer Stimmbürger/innen

Das Referendumskomitee „gegen das Energiegesetz (EnG)“ missbraucht das Referendumsrecht um die Stimmbürger/innen zu täuschen. Auf den Unterschriftenbögen behauptet es, das neue EnG führe zu Mehrkosten von 3200 Fr. pro Familie, obwohl das Bundesamt für Energie (BFE) mehrfach bestätigte: Es sind bloss 40 Fr. - also 80 Mal günstiger als vom Komitee vorgetäuscht. Gegen diesen Rechtsmissbrauch beschwerten sich die Vertreter der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) beim Bundesgericht. Einige Referendumskomiteemitglieder sind persönlich mit den Ölhändlern verbandelt und wollen die Bevölkerung hinters Licht führen. Ohne EnG würden Mieter-, Vermieter und KMU nie erleben, dass sie durch innovative Gebäudesanierungen ihre Energiebeiträge innert 9 Jahren vollständig zurückerhalten. Statt mehr einheimischer Energie und Inlandwertschöpfung dank innovativer Gewerbeunternehmungen will das Komitee offenbar lieber weiterhin jährlich 10 Mrd. Fr. für fossil-nukleare Energien ins Ausland überweisen.

Täuschung der Bevölkerung im Interesse der Erdölhändler und islamischer Staaten

Artikel 16 und 34 der Bundesverfassung (BV) garantieren „die unverfälschte Stimmabgabe“. Mit der vorsätzlichen 80-fachen Täuschung der Stimmbürger/innen über den tatsächlichen EnG-Energiepreis von 40 Fr. werden diese BV-Bestimmungen missachtet. Es geht hier nicht um eine ev. tolerierbare „Übertreibung“. Die Täuschung ist für den normal informierten Stimmbürger nicht erkennbar. Komiteemitglieder gestanden, dass sie die 80 Mal zu hohen Energiezahlen auf das „Klima- und Energielenkungssystem“ (KELS-Vorlage) stützen, welches das Parlament am 8. März 2017 sogar einstimmig ablehnte! Der Swissoil-Präsident und Nationalrat Albert Rösti sitzt mit weiteren Komiteemitgliedern im Nationalrat und stimmte selbst gegen die KELS-Vorlage! Swissoil und weitere Komiteemitglieder wollen offenbar nicht mit dem EnG die „80% Energieverluste“ unserer Gebäude reduzieren, sondern  den arabisch-islamistischen Staaten und Russland noch Jahre garantieren, dass sie weiterhin dem Mittelstand und insb. unseren Mietern, Vermietern und KMU jährlich 10.1 Mrd.Fr.  (Durchschnitt: 2006/15) für fossil-nukleare Energien aus der Tasche ziehen können. Der Islamische Staat verzeichnet z.B. „Ölgeld-Einnahmen“ bis 450 Mio. $ pro Jahr, um den Terror im Nahen Osten, in Europa, Salafisten usw. zu finanzieren.

Komitee bekämpft einheimische Energie und die innovativste Schweizer Gebäudetechnologie

Die Gegner des EnG planen offenbar den permanenten Verfassungsbruch auch künf­tig fortzusetzen. Sie wollen die extreme 78% Energieabhängigkeit von dubiosen ausländi­schen Staaten zementieren, anstatt den Verfassungsauftrag von 1990 im Art. 89 BV umsetzen, der die Energieeffizienz und Förderung einheimischer erneuerbarer Energien verlangt. Damit bekämpfen die EnG-Gegner die innovativsten Gewerbebetriebe. Bei einer verfassungskonformen Umsetzung der Motion Leo Müller (CVP/LU) können die Schweizer Gebäudeunternehmungen aufgrund gemessener Energiezahlen garantieren, dass sich die Schweiz - mit ca. 1/10 der jährlichen „10-Milliarden-Überweisungen“ an die Erdölstaaten - längerfristig von allen fossil-nuklearen Energieimporten befreien kann.

Komitee verhindert Energie-Unabhängigkeit, 60‘000 Arbeitsplätze und Pumpspeicherkraftwerke

Die Motion Müller verlangt eine effizientere Energienutzung in Gewerbe, Landwirtschaft und bei Mehrfamilienhäusern. Mit einer 30% Anreizförderung im Gebäudebereich (Motion Müller, 16.3171) werden in den ersten 4 Jahren mehr Mittel in den Schweizer Gebäudepark investiert als jährlich durch Einnahmen und Einsparungen zurückgewonnen. Nach 5  Jahren sind die Einnahmen mit 8.1 Mrd. Fr. bereits über 1.2 Mrd. Fr. höher als die Anreizinvestitionen (6.85 Mrd. Fr.), wie nachstehende Abb. zeigt. Durch die Sanierung von ca. 44‘000 Gebäuden entstehen jährlich rund 60‘000 Arbeitsplätze. Operativ nutzbar wird diese stochastisch-solare Gebäudeenergie durch Pumpspeicherkraftwerke (PSKW); längerfristig benötigt die Schweiz erheblich mehr PSKW. Dank dieser Inlandwertschöpfung können sich Gebäudeinhaber (Mieter/­Ver­mie­ter/KMU) in 25 Jahren an 175 Mrd. Fr. Einnahmen erfreuen – im Gegensatz zu den letzten 25 Jahren (1990-2015), in denen 178 Mrd. Fr. an die arabischen Staaten und Russland für Energieimporte überwiesen wurden (Schweiz. Gesamtenergiestatistik 2015, S. 49).  

In 25 Jahren: 175 Mrd. Fr. für Mieter-, Vermieter und KMU statt für islamische Staaten

Szenario A
nach Jahren:

Anzahl
Gebäude pro Jahr
in 1‘000

Anreiz-förderung in Mrd. Fr. pro Jahr

Anreiz-förderung kumuliert in Mrd. Fr.

Installierte Leistung in GW
 

Strom und reduzierte E-Verluste in TWh/a

Jahreseinnahmen + Einsparungen  Mrd. Fr. (bei 15 Rp./kWh)

Einnahmen + Einsparungen kumuliert in  Mrd. Fr. (bei 15 Rp./kWh)

Reduktion importierter TWh/a
 

Abbau der Ausland-abhängigkeit in Prozent

A

44

1.37

1.37

2.08

3.61

0.54

0.54

195

78%

5

220

1.37

6.85

10.4

18.07

2.7

8.1

179

71.6%

10

440

0.7

13.7

20.8

36.1

5.4

29.7

159

63.6%

15

660

0.7

17.2

31.2

54.15

8.1

64.8

141

56.4%

20

880

0

20.7

41.6

72.2

10.8

113.4

123

49.2%

25

1‘100

0

20.7

52

90.3

13.7

175.5

104

41.6%

Abb. Motion Müller, die auf Messungen mit den Fachhochschulen Genf, FHNW von über 3‘400 Gebäuden beruhen, zeigt die energetischen, ökologischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen in 25 Jahren: Mit jährlichen Anreizinvestitionen (ARI) von 1.37 Mrd. Fr. (KEV/CO2-) kann eine installierte Leistung von 2.08 GW realisiert werden, die 3.61 TWh/a erzeugen bzw. 80% Gebäudeenergieverluste reduzieren. Damit werden jährlich ein „AKW-Mühleberg“ mit 2.9 TWh/a und in 25 Jahren gut 90 TWh/a substituiert (vgl. Spalte 6). Die ARI und GW steigen linear, aber die Einnahmen und Einsparungen steigen nach der arithmetischen Reihe der Ordnung 2 – in 25 Jahren kumuliert bis auf 175 Mrd. Fr. oder rund 860 Fr. Einnahmen pro Haushalt (statt 3‘200 Mehrkosten wie das Referendumskomitee aufgrund einer Pseudostudie von 2012 behauptet. Der aktuelle Stand von Gebäudetechnik, Minergie-P, PlusEnergieBauten [PEB] etc. sind dieser „Studie“ völlig unbekannt; sie bezieht ihre „Weisheiten“ aus US-Studien von 1958 bis 1993!). Die heutige und seit Jahrzehnten bestehende energetische Auslandabhängigkeit von 78% kann gemäss Art. 89 BV verfassungskonform nach 25 Jahren bis auf 41.6% fast halbiert werden. Damit wird auch „den Islamisten der Geldhahn zugedreht“, wie SVP-NR L. Reimann am 4.12.2016 in den Sonntagsmedien forderte. Nach dem 10. Jahr wird davon ausgegangen, dass der Bundesgesetzgeber nur noch Minergie-P/PlusEnergieBau-Sanierungen fördert und der  Minergie-P-Baustandard als Baubewilligungs-Voraussetzung für beheizte Gebäude gilt. Dadurch können die ARI ab dem 10. Jahr um etwa 50% reduziert werden (0.7 Mrd. für PEB-Sanierungen). In Vorarlberg gilt der Minergie-P/Passivhaustandard bereits seit 2007 bei Neubauten als Baubewilligung-Voraussetzung!

Für SGS/SAS: Dr. iur. Reto Wehrli, Präsident, e. NR (CVP/SZ)/lic. iur. Gallus Cadonau, Geschäftsführer

Für weitere Auskünfte und Informationen: Für die Schweizerische Greina-Stiftung oder Solar Agentur Schweiz, G. Cadonau, Geschäftsführer; Tel. 079 688 16 42 / 044 252 40 04, info@solaragentur.ch