Überleitung Lugnez – Bundesgericht heisst Beschwerde der Umweltorganisationen grossteils gut!

Greina-Stiftung
Zervreilasee (wikimedia commons)

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen darf sich gemäss Bundesgericht nicht allein auf das Projekt Lugnez erstrecken, sondern muss die Auswirkung der gesamten Anlage der Kraftwerke Zervreila AG im Lugnez- und Valsertal umfassen und insb. mit der Restwassersanierung der bestehenden Anlagen in diesem Gebiet koordiniert werden. Bezüglich Restwassersanierung hält das Bundesgericht ausdrücklich fest, dass es dem Betreiber zumutbar ist, die Sanierung gleichzeitig mit der beantragten Änderung oder Zusatznutzung zu realisieren. Umso mehr, da die Restwassersanierungsfrist gemäss Art. 81 Abs. 2 GSchG bereits Ende 2012 abgelaufen ist. Die SGS begrüsst diese Entscheidung und fühlt sich in ihrer Forderung, dem Gesetz bezüglich Restwassersanierungen endlich Geltung zu verschaffen, bestätigt.

Neben den gewässerschutzrelevanten Inhalten entschied das Bundesgericht auch über die vom Verwaltungsgericht Graubünden den Umweltverbänden auferlegten Gerichtskosten und Parteientschädigungen, welche mit Gerichtsgebühren von 26‘663 Fr. und zusätzlich noch mit Parteientschädigungen von 27‘707 (insgesamt über 54‘000 Fr.) sehr hoch ausfielen. Es hielt dazu fest, dass diese prohibitiv wirkten und drohten, das Verbandsbeschwerderecht zu verhindern oder seine Anwendung übermässig zu erschweren. Weiter sagt das Bundesgericht deutlich, dass nicht ersichtlich ist, inwiefern das Verwaltungsgericht Graubünden beim Kostenentscheid das öffentliche Interesse an der Beschwerdeführung zur Durchsetzung des Umweltrechts mitberücksichtigte.

Zum wiederholten Mal erhebt das Bündner Verwaltungsgericht exorbitante und unverhältnismässig hohe Gerichtsgebühren und fordert von den gemeinnützig tätigen Umweltschutzorganisationen auch noch ebenso hohe Parteientschädigungen für millionenschwere Firmen, die als meistens öffentliche Unternehmen erst recht angehalten wären, das geltende Recht zu respektieren. Das unausgesprochene Ziel ist offensichtlich: prohibitive Abschreckung, damit die Missachtung der Natur- und Umweltschutzgesetze gar nie von einem unabhängigen Gericht überprüft werden! Hier hat das Bundesgericht nun endlich Klartext gesprochen. Das Bundesgericht hob den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts auf und wies es an, das öffentliche Interesse der beschwerdeführenden Umweltschutzorganisationen künftig besser zu berücksichtigen.

Zusammenfassend können wir uns über einen wichtigen Erfolg für unsere Gewässer und für die Durchsetzung geltenden Rechts freuen.