Greina News November 2017

Greina-Stiftung

Mit dem Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes am 01.11.1992 entstand in der Schweiz die Verpflichtung bei neuen Wasserkraftanlagen Restwasser in den Flüssen und Bächen fliessen zu lassen. Die bis dahin erteilten Konzessionen schrieben in der Regel  keine oder ungenügende Restwassermengen vor. Für sie sieht der Gesetzgeber aber eine Sanierungspflicht vor.  So müssen Fliessgewässer „so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist.“ Und die kantonalen Behörden haben dafür zu sorgen, dass die Sanierungen bis spätestens Ende 2012 abgeschlossen sind. Heute kämpfen wir mit weiteren Umweltverbänden darum, dass diese Sanierungen endlich überall umgesetzt werden und dabei genügend Restwasser in den Gewässern verbleibt. Lesen sie hier, wie wir mit Ihrer Hilfe versuchen den kostbaren Fliessgewässern wieder neues Leben einzuhauchen.

Greina News November 2018